Ab sofort sind auf dieser Seite Anmeldungen zu Arbeitseinsätzen möglich. Bitte verwenden Sie das entsprchende Formular. Jedes Mitglied unseres Kleingartenvereins muss im Jahr 6 Stunden Arbeitsstunden leisten. 

Ausnahmen:

Pächter, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, brauchen nur noch 3 Arbeitsstunden leisten.

Pächter, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, brauchen keine Arbeitsstunden leisten.

 

Ersatzarbeitsstunden:

Nur in Ausnahmefällen können Ersatzarbeitsstunden geleistet werden. Der Antrag ist am Jahresanfang bei Vorstand in schriftlicher Form zu stellen.

 

Gebühr bei nichterbrachten Arbeitsstunden:

20,00 EUR pro nichtgeleisteter Arbeitsstunde werden am Jahresende in Rechnung gestellt.