Ab sofort sind auf dieser Seite Anmeldungen zu Arbeitseinsätzen möglich. Bitte verwenden Sie das entsprchende Formular. Jedes Mitglied unseres Kleingartenvereins muss im Jahr 6 Stunden Arbeitsstunden leisten.
Ausnahmen:
Pächter, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, brauchen nur noch 3 Arbeitsstunden leisten.
Pächter, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, brauchen keine Arbeitsstunden leisten.
Ersatzarbeitsstunden:
Nur in Ausnahmefällen können Ersatzarbeitsstunden geleistet werden. Der Antrag ist am Jahresanfang bei Vorstand in schriftlicher Form zu stellen.
Gebühr bei nichterbrachten Arbeitsstunden:
20,00 EUR pro nichtgeleisteter Arbeitsstunde werden am Jahresende in Rechnung gestellt.