Nutzungsordnung Vereinheim
Art und Zeitraum der Nutzung
Die Mieterin darf ganztägig am vereinbarten Termin das Spartenheim des KGV „Andershof“, Greifswalder Chaussee 60 B, 18439 Stralsund für ihre Veranstaltungen nutzen.
Neben den Räumlichkeiten und der Küche dürfen auch die Terrasse, die Wiese vor dem Spartenheim sowie der Spielplatz gern genutzt werden.
Zugang und Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten sind so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden.
Der Schlüssel kann nach Absprache schon ein paar Tage vorher abgeholt werden. Das Schmücken und Einräumen sind dann ab diesem Zeitpunkt möglich. Die Rückgabe des Schlüssels sollte zwei Tage nach Veranstaltungsende spätestens erfolgen. Die Absprachen zur jeweiligen Uhrzeit der Schlüsselübergabe können kurzfristig erfolgen.
Nutzungsgebühr
Die Nutzungsgebühr beträgt für Nichtmitglieder 100,00 EUR und für Mitglieder 50,00 EUR pauschal. In dieser sind anteilig Kosten der Heizung, Wasser und Strom enthalten. Die Gebühr wird als Einmalbetrag per Rechnung separat erhoben.
Einlagerung von Wertgegenständen
Wertgegenstände, die mitgebracht werden (z.B. Soundanlage, Geburtstagsgeschenke etc.) sind nicht durch den Kleingartenverein Andershof versichert. Dieses erfolgt auf eigenes Risiko und muss selbst durch eine mögliche Veranstaltungsinhaltsversicherung abgesichert werden.
Endreinigung
Das Vereinsheim ist in einem ordnungsgemäßen Zustand wieder zu übergeben. Dazu zählt auch die Reinigung der genutzten Räumlichkeiten inkl. Küche und WC-Anlagen. Insbesondere ist die Kücheneinrichtung nebst Geschirr und Gläser nach Benutzung wieder zu säubern.